Vereinbarkeit beginnt im Kalender
Eine vereinbarte Weiterbildung gilt in der Regel als Arbeitszeit, inklusive Kurszeiten vor Ort. Kläre mit der verantwortlichen Person im Ressort Bildung, wie Fahrzeit, Vor- und Nachbereitung und Materialkosten angerechnet werden. Plane deine Weiterbildung frühzeitig im Jahreskalender ein und hinterlege sie im MAG mit konkreten Zielen für Unterricht und Projekte. Prüfe zudem, wie viele Weiterbildungstage dir zustehen, wie die Zeit erfasst wird, welche Beträge im Budget freigegeben sind, und dokumentiere Teilnahme und Lernertrag (Bestätigung/Kurzprotokoll).