Kirchliche Angestellte haben alle zwei Kalenderjahre Anspruch auf Weiterbildung. Bei einer Vollzeitstelle sind das 84 Stunden, also zwei Wochen. Für Teilzeitangestellte gilt der Anspruch anteilig entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad. Nutze diese Chance für deine persönliche und berufliche Weiterentwicklung!
Alle Details findest du in der Personalverordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich (LS 181.40, §163).
Tipp: Weiterbildung entdecken
Melde dich doch gleich zu einer spannenden Weiterbildung an – zum Beispiel bei unseren ökumenischen Nachbarn im Aargau am 18. März:
Hosensackspiele – Kleine Spiele für den Religionsunterricht und viele andere Situationen.