Im Browser anzeigen News aus Kirchenrat & Geschäftsleitung März 2025Sehr geehrte Damen und HerrenSie erhalten mit diesem Newsletter aktuelle Informationen aus den Sitzungen des Kirchenrates und der Geschäftsleitung.Freundliche GrüsseAbteilung Kommunikation Neue Ansprechpersonen bei Grenzverletz
 ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌   ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌   ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌   ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌   ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ 
 ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌   ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌   ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌   ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌   ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ 

Im Browser anzeigen

News aus Kirchenrat & Geschäftsleitung

März 2025

Sehr geehrte Damen und Herren


Sie erhalten mit diesem Newsletter aktuelle Informationen aus den Sitzungen des Kirchenrates und der Geschäftsleitung.


Freundliche Grüsse
Abteilung Kommunikation

Neue Ansprechpersonen bei Grenzverletzungen

Seit Januar gibt es ein neues Beratungsangebot bei Grenzverletzungen. Es soll den unterschiedlichen Bedürfnissen der betroffenen Personen und der verantwortlichen Behörden und Mitarbeitenden besser gerecht werden. Das neue Konzept wurde im notabene 1/2025 (Seite 4) vorgestellt und kann im Extranet inklusive der einzelnen Kontakte eingesehen werden. Abgesehen von der neuen Unterscheidung zwischen Melde- und Beratungsstellen und der Einrichtung einer Ansprechstelle auch für Beschuldigte besteht für Behörden und Mitarbeitende neu eine Notfallnummer für Vorgehensberatung: Wenn die interne Ansprechperson für Vorgehensberatung nicht errreichbar ist, kann in dringenden Fällen die Organisation «Krisenintervention Schweiz» kontaktiert werden. Unter der Nummer +41 79 322 88 22 ist rund um die Uhr eine externe Fachperson erreichbar.

Zivilrechtlicher Wohnsitz bei Eintritt in ein Alters- bzw. Pflegeheim

Seit Anfang 2025 muss bei einem Eintritt in ein Alters- bzw. Pflegeheim der zivilrechtliche Wohnsitz in die Standortgemeinde des jeweiligen Heims verlegt werden. Es gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Bis anhin waren die Bewohnenden als Wochenaufenthalterin bzw. Wochenaufenthalter gemeldet. Dieser Wechsel wird Auswirkungen auf die Mitgliederzahl der Kirchgemeinden und damit auf die Pfarrstellenzuteilung haben. Ferner ist davon auszugehen, dass viele Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen an ihrem Wohnort vor Heimeintritt bestattet werden wollen. Die betreffenden Pfarrämter sind eingeladen, sich zur Frage der Übernahme von Abdankungen durch das Pfarramt der vormaligen Kirchgemeinde zu verständigen (vgl. notabene 1/25, Seite 3).

20'000 Franken für HEKS-Nothilfe und ein offener Brief an den Bundesrat

Der Kirchenrat hat aus dem Zwinglifonds einen Beitrag von 20'000 Franken ans HEKS für humanitäre Hilfe in der Ukraine, im Kongo und in Äthiopien bewilligt. Diese Unterstützung ermöglicht es dem HEKS, seine Arbeit in diesen Ländern zumindest teilweise weiterzuführen, nachdem die US-Regierung die Auszahlung der Gelder der Behörde für Entwicklungszusammenarbeit USAID anfangs Jahr gestoppt hat. Das Engagement des HEKS in diesen Ländern wird hauptsächlich aus diesen Mitteln finanziert.
Der Rückzug von USAID aus der Entwicklungszusammenarbeit gefährdet die weltweiten Bemühungen zahlreicher Hilfsorganisationen. EKS, SBK, HEKS, Caritas und Fastenaktion haben Bundesrat Ignazio Cassis deshalb im Februar in einem offenen Brief zum Handeln aufgefordert, insbesondere im Blick auf den Erhalt humanitärer Strukturen und das Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit. Die OeME-Beauftragten der Landeskirchen haben nun nachgedoppelt und einen weiteren offenen Brief an Bundesrat Cassis verfasst. Der Brief kann auf www.oeme.ch/stopp eingesehen und bis Ende April unterzeichnet werden. Anschliessend wird er Bundesrat Cassis inklusive Unterschriften zugestellt. Der Kirchenrat hat den Brief seinerseits unterzeichnet. Er lädt die Kirchgemeinden dazu ein, dies ebenfalls zu tun sowie dem Spendenaufruf des HEKS zu folgen.

Verteilung der HEKS-Weihnachts- und Flüchtlingskollekte 2024

Vom Netto-Sammelergebnis der HEKS-Weihnachtskollekte 2024 von rund 43'700 Franken ging die Hälfte an Projekte der kirchlichen Zusammenarbeit in Ungarn und Rumänien sowie je ein Viertel an Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in Brasilien und Senegal bzw. in HEKS-Inlandprojekte (bspw. für Deutsch-Kurse). Die Einnahmen aus der Flüchtlingskollekte von rund 46'700 Franken gingen zur Hälfte an die Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende sowie an die Nothilfe für Flüchtlinge in Uganda.

Weitere Informationen

Kirchenrat | Geschäfte Kirchenrat und Synode | Kirchensynode

 Reformierte Kirche Kanton Zürich | Hirschengraben 50, 8024 Zürich
Abmelden oder thematische Auswahl anpassen

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Website

Folgen Sie uns bereits?