Im Browser anzeigen News aus Kirchenrat & Geschäftsleitung Mai 2025Sehr geehrte Damen und HerrenSie erhalten mit diesem Newsletter aktuelle Informationen aus den Sitzungen des Kirchenrates und der Geschäftsleitung.Freundliche GrüsseAbteilung Kommunikation Leitsätze des Kirchenrates 2023–2027 De
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News aus Kirchenrat & Geschäftsleitung

Mai 2025

Sehr geehrte Damen und Herren


Sie erhalten mit diesem Newsletter aktuelle Informationen aus den Sitzungen des Kirchenrates und der Geschäftsleitung.


Freundliche Grüsse
Abteilung Kommunikation

Leitsätze des Kirchenrates 2023–2027

Der Kirchenrat hat im Rahmen eines Visionsprozesses für seine laufende Legislaturperiode 2023–2027 Leitsätze verabschiedet. Sie sollen der längerfristigen, eine Legislatur überschreitenden Orientierung dienen im Hinblick auf die konkreten Herausforderungen, mit denen Kirchenrat und Gesamtkirchliche Dienste sich in ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sehen. Als solche sind sie nicht in erster Linie für die Öffentlichkeit bestimmt. Neben dem Kirchenrat selbst sind ihre unmittelbare Adressatin die Gesamtkirchlichen Dienste und mittelbar die Kirchensynode und die Kirchgemeinden. Die Leitsätze werden vom Kirchenrat zu Beginn der nächsten Legislatur überprüft und gegebenenfalls angepasst. Sie können hier eingesehen werden.

Neue Anstellungsbedingungen im Bereich Katechetik

Der Kirchenrat hat die Teilrevision der Vollzugsverordnung zur Personalverordnung hinsichtlich neuer Anstellungsbedingungen im Bereich Katechetik verabschiedet. Die Änderungen treten auf den 1. August 2025 in Kraft. Die Publikation im Amtsblatt erfolgte am 16. Mai. Von September 2024 bis Januar 2025 führte der Kirchenrat eine Vernehmlassung zur Teilrevision durch. Die Mehrheit der Rückmeldungen äusserte sich zustimmend zur Vorlage. Im Zentrum der Überarbeitung steht § 137 der Vollzugsverordnung, der künftig folgende Bestimmungen enthält: «Die Unterrichtsverpflichtung für ein volles Pensum umfasst 20 Wochenlektionen. Sie entspricht einem vollen Pensum von brutto 2184 Stunden (52 Wochen x 42 Stunden). Eine Lektion dauert 45 Minuten. Die Kirchgemeinden legen die Anzahl und die zeitliche Gestaltung der religionspädagogischen Module für das folgende Schuljahr jeweils bis zum 30. April fest und teilen die Stellenpensen zu. Eine Erhöhung des Pensums ist nur mit Zustimmung der Angestellten möglich. Unterschreitet das zugeteilte Stellenpensum den Beschäftigungsgrad gemäss der bestehenden Anstellungsverfügung, sind die Bestimmungen über die Beendigung des Anstellungsverhältnisses anwendbar.» Die Kirchgemeinden haben für die Umsetzung zwei Jahre Zeit. Der Bereich Aus- und Weiterbildung Katechetik wird eine Handreichung zu den Anstellungen im Bereich Katechetik erstellen.

Informationssicherheit – neue Anleitung und Vorlagen für die Kirchgemeinden

Nebst dem Datenschutz wird die Informationssicherheit immer wichtiger. Auch die kantonale Datenschutzbeauftragte legt bei ihren Reviews in den Kirchgemeinden grossen Wert darauf. Die Landeskirche hat deshalb entschieden, den Kirchgemeinden eine Anleitung und Vorlagen für den Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) zur Verfügung zu stellen. Das ISMS hilft dabei, Risiken für die von den Kirchgemeinden verwalteten Informationen zu erkennen und Massnahmen zu ergreifen, um sie zu minimieren. Die Kirchgemeinde legt mit dem ISMS fest, wie sie Informationssicherheit plant, organisiert, steuert und kontrolliert. Personendaten gehören zu den verwalteten Informationen. Mit einem umsichtigen Umgang mit Informationen wird somit auch der Datenschutz gestärkt. So kann die Kirchgemeinde der Wertschätzung von Menschen Ausdruck geben und dem Ruf der Kirchgemeinde Sorge tragen. Der Aufwand zur Erstellung der Unterlagen ist beträchtlich. Es wird empfohlen, dass sich die Kirchgemeinden einen zeitlichen Rahmen stecken, in dem sie mit dafür reservierten Ressourcen am ISMS arbeiten werden. Anleitung und Vorlagen sind hier abrufbar.

Informationen an Kirchgemeinden künftig auch an offizielle Mail-Adresse

Mitteilungen des Kirchenrates an die Kirchgemeinden, die nicht nur via Notabene und Newsletters erfolgen, sondern auch in direkten Schreiben, gehen bis anhin in der Regel an die Präsidien der Kirchenpflegen und fallweise an die betroffenen Ressorts. Von mehreren Kirchgemeinden, insbesondere von Seiten der Verwaltungsleitungen und Kirchgemeindeschreiber, wurde gewünscht, den Adressatenkreis solcher Schreiben auszuweiten, da in der Mehrheit der Fälle die Administration der Kirchgemeinden direkt davon betroffen ist. Der Kirchenrat wird deshalb bei Mail-Versänden an die Kirchenpflegepräsidien künftig zusätzlich auch die offiziellen Mail-Adressen der Kirchgemeinden bedienen. Nächste Gelegenheit dafür wird der Versand des jährlichen Budgetbriefs anfangs Juli sein. Sollte dieser demnach nicht auch auf Ihrer allgemeinen Zustelladresse eingehen, bitten wir um Mitteilung an info@zhref.ch, damit die Adresse in unserem System angepasst werden kann.

Beendigung des Pilotprojekts TV- und Online-Gottesdienste

Die Gottesdienste auf TeleZüri und YouTube wurden 2020 von der Kirchgemeinde Zürich während der Pandemie lanciert und ab 2021 von der Landeskirche mitgetragen. Aufgrund des Erfolgs des Formats wurde es über das Ende der Pandemie hinaus als Experimentierfeld für «religiös-ästhetische Verkündigungsformen» beibehalten. Die Kirchensynode bewilligte dafür einen Rahmenkredit für ein dreijähriges Pilotprojekt für die Jahre 2023 bis 2025. Im Verlauf des Projekts zeigte sich, dass das Verhältnis zwischen finanziellem bzw. personellem Aufwand und den Reichweiten-Zahlen – sie fielen deutlich hinter jene während der Pandemie zurück – kritisch zu beurteilen ist. Der Kirchenrat hat mehrere Varianten einer Weiteführung geprüft, schliesslich aber entschieden, das Projekt mit dem Auslaufen der Pilotphase auf Ende 2025 abzuschliessen.

Kirchenrat bewilligt 20'000 Franken für «Bildung für den sozialen Wandel in Asien»

Der Beitrag erfolgt aus dem Zwinglifonds und geht an Mission 21. Im Zentrum des Projekts steht die Aus- und Weiterbildung von angehenden Pfarrpersonen in Malaysia, Indonesien und Hongkong. In Indonesien und in Malaysia erfahren ethnische und religiöse Minderheiten häufig Einschränkungen, obwohl der Staat Religionsfreiheit garantiert. Dies führt im Alltag zu Konflikten. Vielerorts fördern neocharismatische Kirchen nationalistische Strömungen und prägen den theologischen Diskurs und das Bild von Kirche. Demgegenüber orientieren sich Lehre und Praxis an den kirchlichen Bildungsinstitutionen der Partnerorganisationen von Mission 21 an einer kontextuellen Theologie und bereiten die angehenden Pfarrpersonen darauf vor, auch mit Herausforderungen wie Landraub, Diskriminierung von Minderheiten und Einschränkung der freien Religionsausübung umzugehen. Dadurch wird die Rolle der Kirche als gesellschaftsverändernde Kraft in einem zunehmend polarisierenden Umfeld gestärkt.
In Hongkong hat China die demokratischen Rechte in den letzten Jahren massiv eingeschränkt. Die Studierenden werden als spätere Führungspersönlichkeiten in Kirche und Gesellschaft wichtige «Akteure und Akteurinnen des Wandels», die sich in ihrem Umfeld für Frieden, soziale Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung einsetzen. Die Haltung, die ihnen im Studium vermittelt wird, hat entscheidenden Einfluss auf die Wirkung kirchlicher und gesellschaftlicher Entwicklungsprogramme. Pfarrerinnen und Pfarrer können Schlüsselpersonen für einen sozialen Wandel hin zu mehr Frieden und Gerechtigkeit sein, wenn sie in ihrer Ausbildung entsprechend geschult und gefördert werden.

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